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Gefährliche Verpackungen gehören NICHT in den Gelben Sack/in die Gelbe Tonne!

14. August 2025 | zuletzt aktualisiert am 04. September 2025
Verpackungen mit Gefahrensymbolen wie „explosiv“, „akut toxisch“ und „ernste Gesundheitsgefahr“

Verpackungen richtig zu entsorgen, ist ein zentraler Beitrag zum Umweltschutz. Doch was viele nicht wissen: Es gibt Verpackungen, die trotz ihres Kunststoffmaterials nicht ins Verpackungsrecycling gehören, weil sie gefährliche Rückstände enthalten. 

Seit 1. Jänner 2022 ist gesetzlich geregelt, dass bestimmte Verpackungen aus den Sammel- und Verwertungssystemen ausgeschlossen sind. Das betrifft vor allem Kunststoff- und Metallverpackungen, die mit gesundheits- oder umweltgefährdenden Stoffen kontaminiert sind.

Diese Verpackungen dürfen nicht in den Gelben Sack / in die Gelbe Tonne: 

  • Verpackungen, auf denen sich eines oder mehrere der drei oberhalb abgebildeten Gefahrensymbole befinden – auch wenn die Verpackungen restentleert sind!
  • Verpackungen mit radioaktiven Inhaltstoffen
  • Verpackungen mit infektiösen Inhaltstoffen
Was sind Sammel- und Verwertungssysteme?

Sammel- und Verwertungssysteme sorgen dafür, dass Verpackungen, Altstoffe und Abfälle nicht einfach im Restmüll landen, sondern richtig gesammelt, sortiert und wiederverwertet (also recycelt) werden. 

Warum diese Verpackungen problematisch sind 

Haften giftige, explosive oder gesundheitsschädliche Rückstände an Verpackungen, ist Recycling kaum möglich und birgt ernsthafte Gefahren für Mensch und Umwelt. Daher gilt: Sicherheitskennzeichnungen auf der Verpackung sind auch ein klares Signal für die richtige Entsorgung. 

Vor allem in der Landwirtschaft und Tierhaltung fallen regelmäßig Verpackungsabfälle an, die aufgrund ihres Inhalts oder Rückständen als gefährlich gekennzeichnet sind. Dazu zählen zum Beispiel: 

  • Kanister von (nicht biologisch abbaubaren) Pflanzenschutzmitteln (Pestizide) 

    • Behälter mit chemischen Rückständen

        • Verpackungen mit Tierarzneien oder medizinischen Stoffen 

          • Behälter mit radioaktiven oder infektiösen Inhalten 

          Aber auch in vielen Haushalten gibt es eine Menge an verschiedenen Chemikalien – nämlich in Form von Reinigungsmitteln. Waschpulver, Geschirrspülmittel, Badreiniger, Entkalker, Fettlöser oder Fleckentferner sind nur einige Produkte, die sich im Putzschrank finden und die unten abgebildeten Gefahrensymbole aufweisen können 

          Was tun mit solchen Verpackungen? 

          Ganz klar: Sie dürfen weder in den Gelben Sack / in die Gelbe Tonne, noch zum Restmüll. 

          Verpackungen aus Haushalten, die gegebenenfalls gefährliche Rückstände enthalten und/oder eines oder mehrere der 3 unten abgebildeten Gefahrensymbole enthalten, können bei der Problemstoffübernahme am Wertstoffzentrum (WSZ) / Altstoffsammelzentrum (ASZ) abgegeben werden. 

          Betriebliche Abfälle sind direkt über einen befugten Entsorgungsbetrieb zu entsorgen!  

          Tipp

          Beim Einkauf nachfragen, wo die Behälter im Nachgang entsorgt werden sollen. 

          Auf diese Symbole achten!
          Verpackungen mit Gefahrensymbolen wie „explosiv“, „akut toxisch“ und „ernste Gesundheitsgefahr“

          MERKEN!

          Verpackungen mit Gefahrensymbolen wie „explosiv“ – „akut toxisch“ und „ernste Gesundheitsgefahr“ gehören nicht in die Verpackungssammlung! 

          Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung sowie eine Liste aller gefährlichen Verpackungstypen finden Sie in der
          „Schwarzen Liste“ der ARA.

          Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen hierzu auch telefonisch unter 02272/61344 oder via E-Mail (info@gvatulln.at) zur Verfügung!

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